führungszeugnis beantragen

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten nur die Behörden in Form von behördlichen Bewilligungsbescheinigungen.

Bei Führungszeugnis beantragen bei einer Behörde wird die behördliche Berechtigungsbescheinigung in der Regel auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt. Wird es direkt an die Anstellungsbehörde gesandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), muss die Anstellungsbehörde dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis gewähren.

Die Behörden können ein Führungszeugnis verlangen, wenn sie es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und die Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage eines Führungszeugnisses unzweckmäßig oder erfolglos ist (siehe: § 31 BZRG).

Die Unterschiede zwischen dem Inhalt eines Führungszeugnisses für Behörden und eines Führungszeugnisses für Privatpersonen sind in § 32 BZRG geregelt.

führungszeugnis beantragen

Wie lange dauert s nun, bis Sie das Führungszeugnis endlich bekommen?

Führungszeugnis beantragen: Bei der Ausstellung im Einwohnermeldeamt ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von ein bis zwei Wochen zu rechnen. Hat die antragstellende Gemeinde direkten Zugriff auf Strafregisterdaten, verkürzt sich die Wartezeit entsprechend.

Was ist bei der Beantragung eines Führungszeugnisses vorzulegen?

Zum Führungszeugnis beantragen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein nur in der Verbindung mit einem Staatsangehörigkeitsausweis) und ggf. Urkunden mit Vornamen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde) sind im Original für die Ausstellung. Die Ausstellung kostet, je nach Behörde, 15 bis 30 Euro. In besonderen Fällen – wenn der Strafregisterauszug nur einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z 16,40 Euro. Gemeinden sind ermächtigt, eine Gemeindesteuer von etwa 0,36 bis etwa 0,73 Euro zu erheben.

Ein Führungszeugnis zu beantragen ist nicht immer so einfach. Wir kennen den Ablauf und greifen Ihnen bei der Beantragung unter die Arme. Rufen Sie uns an.